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BAFA Förderung für KMU

Erfahren Sie, wie kleine und mittlere Unternehmen durch die BAFA-Förderung strategische Beratung zu ESG, Compliance und Nachhaltigkeit mit bis zu 80 Prozent Kostenersparnis nutzen können – und welche Schritte Sie heute schon einleiten sollten.

M. Rudingsdorfer

Dec 3, 2025

Nachhaltiges Unternehmen

Für kleine und mittlere Unternehmen ist professionelle Beratung oft ein wichtiger Schritt zur Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Ob strategische Neuausrichtung, digitale Transformation oder die Umsetzung neuer Compliance-Anforderungen – viele mittelständische Unternehmen scheuen die Kosten für externe Beratung. Das muss nicht sein. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ein bewährtes Förderprogramm, das kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt, hochwertige Beratungsleistungen gezielt in Anspruch zu nehmen. Mit Zuschüssen von bis zu 2.800 Euro – in begünstigten Regionen sogar bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten – wird professionelle Beratung für KMU deutlich wirtschaftlicher. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie diese Förderung nutzen können und welche Beratungsinhalte förderfähig sind.​

Was ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung?

Die BAFA-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie an Angehörige der Freien Berufe. Das Ziel ist simpel: Mittelständische Unternehmen sollen durch externe Beratung ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit langfristig verbessern. Dies ist besonders wichtig in Zeiten des demografischen, digitalen und ökologischen Wandels, denen sich Unternehmen heute stellen müssen. Die Förderung bezuschusst konzeptionelle und individuell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das bedeutet, dass die Beratung maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen abgestimmt sein muss und echte Hilfe zur Selbsthilfe bietet – nicht nur generische Vorschläge aus dem Lehrbuch.​

Das Förderprogramm wurde bewusst so ausgestaltet, dass es die Hemmnisse für KMU bei der Inanspruchnahme von Beratung senkt. Oft verfügen mittelständische Unternehmen nicht über die personellen Ressourcen, um komplexe Themen wie ESG-Berichterstattung, Compliance-Systeme oder digitale Transformation intern abzudecken. Gleichzeitig sind externe Berater für viele KMU eine erhebliche Investition. Die BAFA-Förderung schafft hier Abhilfe, indem sie einen großen Teil dieser Kosten übernimmt.​

Wer ist förderberechtigt?

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die die europäische KMU-Definition erfüllen. Dies sind in der Regel Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro. Wichtig ist, dass das Unternehmen seinen Sitz und seinen Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben muss. Das Gründungsdatum wird dabei großzügig interpretiert: Es zählt der Tag der Gewerbeanmeldung, die Eintragung im Handelsregister oder bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt. Auch Jungunternehmen können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden – für sie ist lediglich ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner erforderlich.​

Besonders relevant ist das Programm für Geschäftsführer und Inhaber mittelständischer Familienunternehmen, die ihre Unternehmen strategisch neu ausrichten möchten. Ebenso profitieren Compliance Officer, die mit neuen Regulierungen konfrontiert sind, oder Nachhaltigkeitsmanager, die operativ ESG-Prozesse aufbauen müssen. Auch CFOs und kaufmännische Leiter, denen ESG-Aufgaben „on top" zum Tagesgeschäft hinzugekommen sind, können von gezielter Beratung profitieren – zu Kosten, die durch die BAFA-Förderung überschaubar bleiben.​

Welche Beratungsinhalte werden gefördert?

Das Spektrum der förderfähigen Beratungsinhalte ist bewusst breit gefasst, um KMU bei vielfältigen Herausforderungen zu unterstützen. Grundsätzlich werden konzeptionelle und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert. Im Kern muss die Beratung dem beratenen Unternehmen Entscheidungshilfe bieten – also echte Hilfe zur Selbsthilfe sein.​

Das bedeutet konkret: Der Berater analysiert die Situation im Unternehmen, identifiziert Schwachstellen und deren Ursachen, erarbeitet darauf aufbauend konkrete Verbesserungsvorschläge und gibt Anleitungen zur praktischen Umsetzung dieser Vorschläge. Allgemeine Aussagen wie „Setzen Sie Produktprioritäten" oder „Verbessern Sie die Werbung" sind nicht ausreichend. Die Empfehlungen müssen betriebsspezifisch und praktisch umsetzbar sein.​

Für Unternehmen, die sich mit ESG und Nachhaltigkeit auseinandersetzen, ist besonders relevant: Das Förderprogramm unterstützt zugleich bereichsübergreifende Grundsätze des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und ökologischen Nachhaltigkeit. Dies bedeutet, dass Beratungen zu nachhaltigen Geschäftsmodellen, zur ressourcenschonenden Produktion, zu Umweltmanagement oder zur Fachkräftesicherung durch Maßnahmen wie flexible Arbeitsmodelle förderungsfähig sind.​

Nicht förderfähig sind hingegen Beratungen, die überwiegend steuerliche oder rechtliche Aspekte betreffen, gutachterliche Stellungnahmen beinhalten oder deren Hauptgegenstand die Suche nach Fördermitteln ist. Auch Seminare und Workshops werden nicht gefördert – es muss sich um Einzelberatung handeln. Zudem darf eine Beratung eine Dauer von fünf Tagen (40 Stunden) nicht überschreiten.​

Besondere Relevanz: ESG-, Compliance- und Nachhaltigkeitsberatung

Für Geschäftsführer, die ESG als strategischen Wettbewerbsvorteil nutzen möchten, ist die BAFA-Förderung ein ideales Instrument, um strategische ESG-Strategien mit Business-Case-Funktion zu entwickeln und konkrete Geschäftschancen zu identifizieren. Ein pragmatischer Geschäftsführer eines Familienunternehmens mit 150 Mitarbeitern kann sich beispielsweise bei der Entwicklung einer ESG-Strategie unterstützen lassen, die echte Wettbewerbsvorteile und neue Geschäftschancen offenbart – ohne theoretisches Beiwerk und mit klarem ROI-Fokus.​

Für Compliance Officer in der Industrie, die mit neuen Standards wie der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) oder dem VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) konfrontiert sind, bietet die BAFA-Förderung die Chance, eine Roadmap für VSME- oder CSRD-Readiness zu entwickeln, rechtssichere EUDR-Compliance-Services zu implementieren oder ein strukturiertes Governance-System aufzubauen. Die Beratung trägt damit wesentlich zu Prüfungssicherheit bei und minimiert das Risiko von Compliance-Verstößen.​

CFOs und kaufmännische Leiter, denen ESG-Berichterstattung zusätzlich zu ihrer Finanzverantwortung übertragen wurde, profitieren von der Möglichkeit, sich bei der Datensammlung, Stakeholder-Koordination und dem Aufbau prüfsicherer Prozesse unterstützen zu lassen – mit transparenten Preismodellen und realem Zeitersparnis für die Finanzabteilung.​

Nachhaltigkeitsmanager und Projektleiter können geförderte Beratung nutzen, um systematische ESG-Datenerfassungs- und Berichterstattungsprozesse aufzubauen, interne Stakeholder zu sensibilisieren, CO2-Bilanzierungen durchzuführen oder Zertifizierungen wie ISO 14001 zu erreichen. Auch Schulungen und praktische Unterstützung beim Change-Management sind Teil möglicher Beratungsinhalte.​

Wie hoch ist die Förderung?

Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von zwei Faktoren ab: dem Standort des Unternehmens und den förderfähigen Beratungskosten. Als Bemessungsgrundlage gilt die tatsächliche Beratungsvergütung – maximal 3.500 Euro pro Beratungsmaßnahme.​

In den neuen Bundesländern (ohne Berlin, ohne Region Leipzig), in der Region Lüneburg und in der Region Trier beträgt der Fördersatz 80 Prozent. Das bedeutet, dass ein Unternehmen dort maximal einen Zuschuss von 2.800 Euro erhält, wenn die förderfähigen Beratungskosten 3.500 Euro betragen. In diesem Fall würde das Unternehmen nur noch 700 Euro selbst bezahlen.​

In den alten Bundesländern (ohne Region Lüneburg und Region Trier), in Berlin und in der Region Leipzig liegt der Fördersatz bei 50 Prozent. Hier würde das Unternehmen bei 3.500 Euro Beratungskosten einen maximalen Zuschuss von 1.750 Euro erhalten und müsste selbst 1.750 Euro zahlen.​

Bereits bezahlte Beratungskosten müssen vom Unternehmen vollständig nachgewiesen werden – beispielsweise durch Rechnungen und Zahlungsbelege. Der Zuschuss wird nicht während der Beratung bezahlt, sondern erst nach erfolgreicher Antragsprüfung durch das BAFA.​

Innerhalb von sechs Monaten maximal zwei Beratungen pro Jahr

Ein wichtiger Punkt: Innerhalb der Geltungsdauer des Förderprogramms (bis zum 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen – jedoch nicht mehr als zwei pro Kalenderjahr. Das bedeutet, dass Sie strategisch planen können, welche Beratungsinhalte Sie wann in Anspruch nehmen möchten. Ein Unternehmen könnte beispielsweise 2025 eine ESG-Strategie-Beratung und eine CSRD-Readiness-Beratung durchführen lassen, 2026 dann eine weitere Beratung zur Implementierung der Ergebnisse. Die Planung mit dem richtigen Beratungspartner ist hier wertvoll.​

Die Rolle des Beratungsunternehmens

Entscheidend ist: Das Beratungsunternehmen muss beim BAFA registriert sein, wie zum Beispiel die Rudingsdorfer Strategy & Consulting UG. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass es sich um selbstständige Berater und Beratungsunternehmen handelt, deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist (mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes). Der Berater muss die erforderlichen Fähigkeiten und notwendige Zuverlässigkeit besitzen sowie ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument nachweisen.​

Bei der Auswahl eines Beraters empfiehlt es sich, konkret nachzufragen, ob der Berater bereits Erfahrung mit dem BAFA-Förderprogramm hat, die Richtlinien kennt und als Beraterin oder Berater beim BAFA registriert ist. Sprechen Sie mit mindestens zwei potentiellen Beratern, lassen Sie sich schriftliche Angebote vorlegen und überprüfen Sie Referenzen. Fragen Sie auch gezielt nach der bisherigen Branchenerfahrung und ob der Berater bereits mit Unternehmen Ihrer Größe und Ihres Sektors gearbeitet hat.​

Ablauf: Von der Antragstellung zur Auszahlung

Der Prozess verläuft in mehreren Schritten. Zunächst müssen Sie einen Antrag online über die Antragsplattform des BAFA stellen. Die Antragstellung wird von kompetenten Partnern, wie von Rudingsdorfer Strategy & Consulting UG, nach einer Vollmacht übernommen. Nach Prüfung des Antrags durch die zuständige Leitstelle werden Sie informiert, ob die Förderung bewilligt wird. Erst nach dieser Bewilligung dürfen Sie einen Beratervertrag abschließen oder mit der Beratung beginnen. Eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen.​

Für Jungunternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ein Jahr am Markt tätig sind, ist ein zusätzlicher Schritt erforderlich: Sie müssen ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner ihrer Wahl führen. Dieses Gespräch kann frühestens drei Monate vor Antragstellung geführt werden, muss aber spätestens vor Einreichung des Verwendungsnachweises stattfinden.​

Nach Abschluss der Beratung müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen – ebenfalls online über die BAFA-Plattform. Der Beratungsbericht ist ein zentraler Bestandteil dieses Nachweises. Dieser Bericht muss dokumentieren, wie die Beratung durchgeführt wurde, welche Schwachstellen ermittelt wurden und welche konkreten Handlungsempfehlungen mit Umsetzungsanleitungen gegeben werden. Die Beratung selbst muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Bewilligungsschreiben abgeschlossen sein.​

Nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA wird der Zuschuss ausgezahlt – in der Regel innerhalb weniger Wochen. Die Zahlung erfolgt direkt an das antragstellende Unternehmen.

Worauf Sie bei der Beratungsplanung achten sollten

Überlegen Sie vorab, welche Themen bzw. welche Probleme Sie mit einer Beratung lösen möchten, welches Ziel Sie erreichen wollen und welcher zeitliche Rahmen realistisch ist. Schließen Sie immer einen schriftlichen Beratungsvertrag, der Leistungsumfang, Termine, alle Kosten und das Honorar regelt. Vereinbaren Sie auch Leistungsgarantien auf Grundlage genauer Aufgabenbeschreibungen – allgemeine Formulierungen reichen nicht aus. Formulieren Sie die Aufgabensstellung sowie die Zielsetzung der Beratung klar und ausführlich.​

Achten Sie darauf, dass Ihr Gesprächspartner auch derjenige ist, der die Beratung später durchführen wird. Ein kostenfreies Vorgespräch sollte dem gegenseitigen Kennenlernen dienen – und in Ruhe stattfinden, nicht „zwischen Tür und Angel". Gegenseitige Sympathie und Vertrauen sind genauso wichtig wie fachliche Kompetenz, denn Sie werden der Beraterin oder dem Berater sensible Informationen über Ihr Unternehmen anvertrauen.​

Fazit: Ein kostenwertvolles Förderprogramm für KMU

Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung ist ein bewährtes Instrument, um KMU bei strategischen Herausforderungen zu unterstützen. Ob ESG-Strategie, Compliance-Aufbau, Fachkräftesicherung oder Digitalisierung – die Förderung ermöglicht es mittelständischen Unternehmen, hochwertige Beratung, wie von der Rudingsdorfer Strategy & Consulting UG zu deutlich reduzierten Kosten in Anspruch zu nehmen. Mit Zuschüssen von bis zu 2.800 Euro (in begünstigten Regionen bis zu 80 Prozent) sinkt das finanzielle Risiko erheblich.​

Wer die Förderbedingungen kennt und einen erfahrenen Beratungspartner wählt, kann von professioneller Expertise profitieren – ohne sein Budget übermäßig zu belasten. Die Förderung läuft noch bis Ende 2026, und pro Jahr können bis zu zwei Beratungen gefördert werden. Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.